Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt (PSG)
- Wissen zum Thema erwerben und vermitteln sowie für externe Unterstützung bei der Wissens- vermittlung im Verein sorgen,
- Präventionsmaßnahmen im Verein koordinieren,
-
vertrauensvolle und verlässliche Ansprechperson für die Vereinsmitglieder (für Kinder und Jugendliche, Eltern sowie Trainer*innen) sein,
-
die Anliegen der Beratungssuchenden ernst nehmen und sich darum kümmern,
-
Kontakte und Netzwerke knüpfen zu den Fachkräften der kommunalen und regionalen Sportverbände/-bünde sowie zu anderen Fachstellen, die sich mit der Prävention sexualisierter Gewalt befassen (z. B. Jugendamt, spezialisierte Fachberatungsstelle),
-
im Falle einer Beschwerde oder eines Verdachts Schritte zur Intervention einleiten (zusammen mit dem Vorstand),
-
für eine öffentliche Darstellung der Präventionsmaßnahmen sorgen (eventuell in Zusammen- arbeit mit den Zuständigen für Öffentlichkeitsarbeit),
-
die Erstellung von Verhaltensregeln koordinieren (siehe nächster Abschnitt),
-
gemeinsam mit der Vereins-/Verbandsführung Vorgaben für die Auswahl von ehrenamt- lichen und hauptberuflichen Mitarbeiter*innen erarbeiten, insbesondere in Hinblick auf deren persönliche Eignung (z. B. Ehrenkodex, erweitertes Führungszeugnis),
-
Material zum Thema verbreiten (z. B. über Flyer, die Internetseite, soziale Netzwerke),
-
sich bei der Mitgliederversammlung vorstellen und ihre Kontaktdaten verbreiten (z. B. über Aushänge, Internetseite).